LKW Ausbildung in der Fahrschule Prodrive

 Wir sind eine anerkannte Ausbildungsstättefür die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung nach § 7 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgestetzes .

Der Straßenverkehr wird ständig anspruchsvoller und das fahrerische Können wird für jeden Fahrer immer wichtiger. Das fachkundige Wissen und das entsprechende professionelle Verhalten zeichnen den richtigen Profi aus. Deshalb hat die EU die Richtlinie 2003/59/EG europaweit zur Regelung der Qualifikation der Berufskraftfahrer vorgegeben.

Das bedeutet:
Kraftfahrer mit einem Führerschein der Klassen D1, DE1, D oder DE (Busfahrer) bzw.
Kraftfahrer mit einem Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE (LKW Fahrer)
die Fahrten im gewerblichen Güterkraft- od. Personenkraftverkehr durchführen,
müssen ihre Kenntnisse alle 5 Jahre durch eine Weiterbildung erneuern.
Achtung:
Wer seinen Pflichtfortbildungen nicht nachkommt, darf gewerblich nicht mehr von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch machen. Erst nach seiner Fortbildung darf man dann seinem Beruf als Fahrer wieder nachgehen.

Aber es gibt Lösungen:

Eine nicht fortgeführte  Weiterbildung führt nicht zum Erlöschen der Fahrerlaubnis.  Lediglich der Beruf des "Berufskraftfahrers" darf nicht mehr ausgeübt werden. Es kann jedoch immer durch ein Nachholen der Weiterbildung die Qualifikation wieder nachgewiesen werden, womit der Ausübung als Berufskraftfahrer dann nichts mehr im Wege steht. 

Ausnahmen:
Bestimmte Fahrten sind ausgenommen, z. B. Fahrten von Polizei, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste od. land- u. forstwirtschaftlicher Verkehr. Handwerksbetriebe sowie Kleingewerbetreibende sind zur Beförderung von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung ausgenommen, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptaufgabe handelt.

Wie lange dauert die Weiterbildung ?
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden zu je 60 Min. und ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen. Sie muss bei einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert werden, die nach Kursbesuch eine Teilnehmerbescheinigung ausstellt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
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