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Fahrschulbüro

Freudenstadt

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Aktuelles


Die praktische Prüfung ab dem 01.01.2021

Länger – moderner – transparenter

 

Ab dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit die OPFEP (Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung). Führerscheinprüflinge müssen sich auf einige Änderungen einstellen:

 

1. Neue Fahraufgaben und Feedback-Gespräch

Kern der “Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung” ist ein Aufgabenkatalog, der alle Anforderungen zu Fahraufgaben detailliert beschreibt und Bewertungskriterien dokumentiert. Also zum Beispiel, wie verhält sich der Prüfling im Kreisverkehr, wechselt er die Spur auf einer Autobahn korrekt oder beachtet er alle Sicherheitsvorgaben beim Abbiegen.

Diese fahrrelevanten Aufgaben und die Bewertungskriterien schaffen ab Januar 2021 eine objektive und transparente Führerscheinprüfung und soll somit die Basis für sicheres Autofahren bilden. “Mit dem neuen Verfahren schaffen wir ausführliche Standards – vom digitalen Prüfprotokoll bis zum Feedbackgespräch.

 

 

2. Schriftliche Prüfungszusammenfassung

Statt der handschriftlichen Dokumentation, gibt der Fahrprüfer während der Prüffahrt die Bewertungen in ein digitales Prüfprotokoll (ePp) auf einem Tablet-Computer ein. Im ePp werden die durchzuführenden Fahraufgaben, sowie die jeweiligen Bewertungskriterien (überdurchschnittliche Leistungen und Fehler) angezeigt. Nach der Fahrt wird die Fahrkompetenz bewertet, wobei das ePp nur unterstützt. Die finale Entscheidung obliegt weiterhin dem Fahrprüfer.

Der Prüfling erhält ein ausführliches Feedback und eine Einschätzung seiner Fähigkeiten am Steuer. Darüber hinaus gibt es noch eine schriftliche Zusammenfassung, egal, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Mit diesen Informationen kann die Fahrschule bei nicht bestanderem Test gezielt nachschulen oder zum Beispiel beim begleitenden Fahren ab 17 nach einer erfolgreichen Prüfung weiter aufbauen.

Übrigens: Die OPFEP gilt für alle Führerscheinklassen.

 

3. Prüfung dauert 10 Minuten länger

Die Führerscheinprüfung dauert dank OPFEP ab Januar ein wenig länger. Die Fahraufgaben während der Prüfung nehmen 5 Minuten mehr Zeit in Anspruch, das Feedbackgespräch und die Kompetenzeinschätzung dauern ebenfalls 5 Minuten. Dadurch verlängert sich die Prüfungsdauer um 10 Minuten.

Die Fahrausbildung ist nach den Machern der OPFEP eine wichtige Säule der Verkehrssicherheit in Deutschland!

Damit steigen auch die Gebühren für die Fahrerlaubnisprüfung gem. GebOSt.Nr. 401.ff., die an den TÜV zu entrichten sind. 

Für Rückfragen hierzu bitte Kontakt aufnehmen mit dem TÜV Süd Auto Service GmbH.

Die Gebührenliste befindet sich unter folgendem Link:



Automatikregelung ab dem 01.04.2020


Die Automatikregelung ist gefallen!!

 

Unter folgenden Voraussetzungen kann auf den Automatikeintrag verzichtet werden. 

 

> Der Bewerber absolviert während der Automatikausbildung für die Führerscheinklasse B in der Fahrschule eine Schulung im Umfang von mind. 10 Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Min. auf einem Schaltfarzeug. Diese Schulung soll die Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher zu beherrschen. 

 

> Die Schulung schließt ab mit einem Test von mind. 15 Min., in welcher der Fahrschüler nachweist, dass er die speziellen Anforderungen an Schaltfahrzeuge bewältigen kann. Dazu gehören u.a. 

- Anfahren am Berg,

- Abbiegen, 

- Vorfahrtssituationen, sowie

- eine umweltschonende Fahrweise.

 

Der Fahrlehrer bestätigt die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests.

 

Nach Fahrprüfung erhält der Fahrschüler die Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde, wobei die Eintragung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein entfällt. 

 

Die Schlüsselzahl 197 wird dann in dem Führerschein eingetragen. Sie dient der Kenntlichmachung und Auswertung und hat keine nationale Beschränkung für das EU-Ausland.

 



Führerschein mit 17
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